Abschluss / Titelführung

für Teilnehmer bisheriger Ausbildungen

 

Unsere Ausbildung umfasst 2 Stufen:

 

Stufe 1

Nach einer Ausbildung über 200 Stunden (s. „Übersicht“) und einem Assessment (s.u.).

 

Stufe 2

Wie Stufe 1, darüber hinaus wird die Vorlage von vier weiteren dokumentierten Fällen vorausgesetzt; die Dokumentation für höchstens zwei Fälle wird erleichtert, wenn sie in die Supervision eingebracht werden.

 

Zertifizierter Mediator

Nach der am 01.09.2017 in Kraft getretenen Ausbildungsverordnung zum Mediationsgesetz kann man sich als „Zertifizierter Mediator“ bezeichnen, wenn eine vorgegebene geeignete Ausbildung (mindestens 120 Stunden) vorliegt und ein Fall innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung einzelsupervidiert worden ist. Diese Voraussetzungen sind in unserer Ausbildung eingeschlossen. Um „Zertifizierter Mediator“ bleiben zu können, sind ab Abschluss der Ausbildung Fortbildungsveranstaltungen von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren vorgesehen (hierzu zählen die von uns angebotenen Seminare zur Cooperativen Praxis, Masterseminare, Inside Out und die weiteren Fortbildungsseminare) sowie innerhalb von zwei Jahren ab Bestätigung des ersten Supervisionsfalles die Vorlage von vier Einzelsupervisionen anhand von Mediationsfällen. Die Zeiten können sich um die Hälfte der Zeiten verlängern, z.B. im Hinblick auf Covid 19. Wir sprechen mit den Teilnehmern unserer Ausbildung im Einzelnen, wie diese „Bleibe-Voraussetzungen“ erfüllt werden können.

 

Ausbildung in den Grundlagen, speziell als Familien- / Wirtschaftsmediator

Wir bilden in den Grundlagen der Mediation aus, speziell in Familien- und Wirtschaftsmediation. Der Abschluss der Ausbildung berechtigt also bereits dazu, sich als Familienmediator bzw. Wirtschaftsmediator zu bezeichnen.

 

BAFM  Mitgliedschaft

Das Eidos Projekt Mediation ist von der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) als Ausbildungsinstitut anerkannt.

Die Stufe 2 berechtigt – falls die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – zur Aufnahme als lizenziertes Mitglied in die BAFM und damit zur Führung des Titels „MediatorIn (BAFM)“ (Näheres unter www.bafm-mediation.de).

 

BM Mitgliedschaft

Die Leiter sind auch von dem Bundesverband Mediation (BM) als Ausbilder anerkannt. Die Qualifizierung berechtigt daher – falls die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – als lizensiertes Mitglied zur Führung des Titels „MediatorIn (BM)“ (Näheres unter www.bmev.de).

Vorausgesetzt hierfür werden insgesamt fünf Fälle aus zwei Konfliktfeldern. Zwei Fälle können auch aus der Familienmediation stammen, wenn die wirtschaftlichen Fragestellungen dominieren.

Natürlich sind – wie bisher – auch Doppelmitgliedschaften (BAFM/BM/BMWA) möglich.

 

 

Anwaltschaftliche Titelführung

Die Führung des Titels als MediatorIn ist lediglich über das Standesrecht und über das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb beschränkt.

Die Ausbildung berechtigt deutsche Anwälte gem. § 7 a BORA nach der Teilnahme von 120 Stunden mit vorgegebenen Ausbildungsinhalten zur Führung des Titels „Mediator“/„Mediatorin“. Es kann eine entsprechende Bestätigung durch uns ausgestellt werden.

Das Eidos Projekt Mediation ist auch ein vom Schweizer Anwaltsverband anerkanntes Ausbildungsinstitut. Schweizer Anwälte sind deshalb entsprechend dem Reglement des Schweizer Anwaltsverbandes zum Antrag auf Führung des Titels „MediatorIn (SAV)“ berechtigt.

 

Eingetragener Mediator nach österreichischem Recht

Das Eidos Projekt Mediation ist durch das Österreichische Bundesministerium der Justiz gem. § 23 ZivMedG als Ausbildungseinrichtung anerkannt. Die Ausbildung berechtigt damit zum Antrag auf Führung des Titels "Eingetragener Mediator".

 

 

Assessment

Zu unserer Ausbildung (Stufe 1) gehört jeweils ein Assessment auf der Grundlage eines Videos in Echtzeit mit Schauspielern, in dem anschließend supervisorisch die professionellen Stärken und Entwicklungspotentiale gemeinsam reflektiert werden und wie Mediation und mediative Elemente in das jeweilige professionelle Feld eingebunden werden können.

Angeboten wird darüber hinaus ein Folgevideo mit anschließender Supervision, bei der das Gelernte erprobt werden kann.

 

Videos in time mit Supervision

Wer sich überdies fit machen will für die Praxis, dem bieten wir zur Einübung weitere Videoaufzeichnungen mit Schauspielern in time, in der Regel über vier Sitzungen, und jeweiliger anschließender Supervision an. Die Videoaufzeichnungen können sich auf Fälle aus der Mediation, aus der Cooperativen Praxis oder sonstigen Situationen, z.B. Mitarbeitergespräche oder Präsentationen, beziehen.

 

 

Listungen

Die Ausbildung in Mediation berechtigt als Anwalt zu Listungen bei den Rechtsanwaltskammern, Teilnehmer mit Abschluss der Stufe 2 als WirtschaftsmediatorIn bei den Industrie- und Handelskammern, bei entsprechender Mitgliedschaft in den Verbänden (BAFM und BM) sowie der Centrale für Mediation; desgleichen in deren Einzugsgebiet bei der MediationsZentrale München (MZM).

Die Ausbildung in Cooperativer Praxis berechtigt zur Listung in den Regionalen Vereinen und in der Deutschen Vereinigung für Cooperative Praxis (DVCP).