Abschluss / Titelführung
für Teilnehmer bisheriger Ausbildungen
Unsere Ausbildung umfasst 2 Stufen:
Stufe 1
Nach einer Ausbildung über 200 Stunden (s. „Übersicht“) und einem Assessment (s.u.).
Stufe 2
Wie Stufe 1, darüber hinaus wird die Vorlage von vier weiteren dokumentierten
Fällen vorausgesetzt; die Dokumentation für höchstens zwei Fälle wird
erleichtert, wenn sie in die Supervision eingebracht werden.
Zertifizierter Mediator
Nach der am 01.09.2017 in Kraft getretenen
Ausbildungsverordnung zum Mediationsgesetz kann man sich als „Zertifizierter
Mediator“ bezeichnen, wenn eine vorgegebene geeignete Ausbildung (mindestens
120 Stunden) vorliegt und ein Fall innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung einzelsupervidiert worden ist. Diese
Voraussetzungen sind in unserer Ausbildung eingeschlossen. Um „Zertifizierter
Mediator“ bleiben zu können, sind ab Abschluss der Ausbildung
Fortbildungsveranstaltungen von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren vorgesehen
(hierzu zählen die von uns angebotenen Seminare zur Cooperativen Praxis,
Masterseminare, Inside Out und die weiteren Fortbildungsseminare) sowie innerhalb von zwei
Jahren ab Bestätigung des ersten Supervisionsfalles die
Vorlage von vier Einzelsupervisionen anhand von Mediationsfällen. Die Zeiten können sich um die Hälfte der Zeiten verlängern, z.B. im Hinblick auf Covid 19.
Wir sprechen mit den Teilnehmern unserer Ausbildung im Einzelnen, wie
diese „Bleibe-Voraussetzungen“ erfüllt werden können.
Ausbildung in den Grundlagen, speziell als Familien- / Wirtschaftsmediator
Wir bilden in den Grundlagen der Mediation aus, speziell in Familien- und Wirtschaftsmediation. Der
Abschluss der Ausbildung berechtigt also bereits dazu, sich als
Familienmediator bzw. Wirtschaftsmediator zu bezeichnen.
BAFM
Mitgliedschaft
Das Eidos Projekt Mediation ist von der
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) als
Ausbildungsinstitut anerkannt.
Die Stufe 2 berechtigt – falls die sonstigen
Voraussetzungen vorliegen – zur Aufnahme als lizenziertes Mitglied in die BAFM
und damit zur Führung des Titels „MediatorIn (BAFM)“ (Näheres unter www.bafm-mediation.de).
BM Mitgliedschaft
Die Leiter sind auch von dem Bundesverband Mediation (BM)
als Ausbilder anerkannt. Die Qualifizierung berechtigt daher – falls die
sonstigen Voraussetzungen vorliegen – als lizensiertes Mitglied zur Führung des Titels „MediatorIn (BM)“
(Näheres unter www.bmev.de).
Vorausgesetzt hierfür werden insgesamt fünf Fälle aus zwei
Konfliktfeldern. Zwei Fälle können auch aus der Familienmediation stammen, wenn
die wirtschaftlichen Fragestellungen dominieren.
Natürlich sind – wie bisher – auch Doppelmitgliedschaften
(BAFM/BM/BMWA) möglich.
Anwaltschaftliche Titelführung
Die Führung des Titels als MediatorIn ist lediglich über
das Standesrecht und über das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb
beschränkt.
Die Ausbildung berechtigt deutsche Anwälte gem. § 7
a BORA nach der Teilnahme von 120 Stunden mit vorgegebenen
Ausbildungsinhalten zur Führung des Titels „Mediator“/„Mediatorin“. Es kann
eine entsprechende Bestätigung durch uns ausgestellt werden.
Das Eidos Projekt Mediation ist auch ein vom Schweizer
Anwaltsverband anerkanntes Ausbildungsinstitut. Schweizer Anwälte sind
deshalb entsprechend dem Reglement des Schweizer Anwaltsverbandes zum Antrag
auf Führung des Titels „MediatorIn (SAV)“
berechtigt.
Eingetragener Mediator nach österreichischem
Recht
Das Eidos Projekt Mediation ist durch das Österreichische
Bundesministerium der Justiz gem. § 23 ZivMedG als
Ausbildungseinrichtung anerkannt. Die Ausbildung berechtigt damit zum Antrag
auf Führung des Titels "Eingetragener Mediator".
Assessment
Zu unserer Ausbildung (Stufe 1) gehört jeweils ein Assessment auf der
Grundlage eines Videos in Echtzeit mit Schauspielern, in dem anschließend
supervisorisch die professionellen Stärken und Entwicklungspotentiale gemeinsam
reflektiert werden und wie Mediation und mediative Elemente in das jeweilige
professionelle Feld eingebunden werden können.
Angeboten wird darüber hinaus ein Folgevideo mit
anschließender Supervision, bei der das Gelernte erprobt werden kann.
Videos in time mit Supervision
Wer sich überdies fit machen will für die Praxis, dem
bieten wir zur Einübung weitere Videoaufzeichnungen mit Schauspielern in time, in der Regel über vier
Sitzungen, und jeweiliger anschließender Supervision an. Die
Videoaufzeichnungen können sich auf Fälle aus der Mediation, aus der Cooperativen
Praxis oder sonstigen Situationen, z.B. Mitarbeitergespräche oder Präsentationen,
beziehen.
Listungen
Die Ausbildung in Mediation berechtigt
als Anwalt zu Listungen bei den Rechtsanwaltskammern, Teilnehmer mit Abschluss
der Stufe 2 als WirtschaftsmediatorIn bei den Industrie- und Handelskammern,
bei entsprechender Mitgliedschaft in den Verbänden (BAFM und BM) sowie der
Centrale für Mediation; desgleichen in deren Einzugsgebiet bei der MediationsZentrale
München (MZM).
Die
Ausbildung in Cooperativer Praxis berechtigt zur Listung in den
Regionalen Vereinen und in der Deutschen Vereinigung für Cooperative Praxis
(DVCP).